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Rechtsanwalt Immobilien- und Mietrecht Friedrichshafen

Brugger & Partner Friedrichshafen
Haus und Wohnung
 
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Ihr Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Friedrichshafen - David Götz

Was tun, wenn es beim Hausbau oder bei der Ausführung von Handwerkerleistungen zu Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer oder mit dem Architekten kommt? Wann ist es dem Vermieter erlaubt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen? Darf ein Makler Ersatz seiner Auslagen auch dann verlangen, wenn eine Vertragsvermittlung nicht zustande kommt?

Diese und alle anderen Fragen rund um Haus und Wohnung beantworten wir Ihnen. Die Bereiche Miet- und Pachtrecht sowie Immobilien- und Grundstücksrecht, aber auch Makler- und Wohnungseigentumsrecht haben bei uns eine lange Tradition. Die frühzeitige Beauftragung eines mit dieser Materie vertrauten Rechtsanwaltes kann häufig durch die rasche Aufnahme außergerichtlicher Verhandlungen mit den beteiligten Parteien zu einer wirtschaftlich sinnvollen Einigung führen.





Miet- und Pachtrecht

Der Bereich Miet- und Pachtrecht hat bei uns eine lange Tradition. Wir vertreten zahlreiche private und gewerbliche Vermieter und Mieter sowie Hausverwalter und Wohnungsbaugesellschaften.

Wir formulieren Ausspruch und Abwehr von Kündigungen und beraten Sie gern in gewährleistungsrechtlichen Fallgestaltungen wie bei Feuchtigkeitsschäden oder Lärmbelästigungen und den daraus resultierenden Mietzinsminderungs- bzw. Mängelbeseitigungsansprüchen.

Für Vermieter ist es häufig sehr wichtig, schnell und frei von Rechtsfehlern zu handeln. Bleiben z.B. die Mietzinszahlungen aus oder wird die Miete ständig verspätet bezahlt, so kommt es häufig zu großen finanziellen Verlusten für den Vermieter. Deshalb sollte in diesen Fällen so schnell wie möglich eine Kündigung ausgesprochen und anschließend Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht erhoben werden.

Wir unterstützen aber auch Mieter bei ungerechtfertigten Kündigungen, Mieterhöhungen oder Kautions- und Betriebskostenabrechnungen. In Fragen des vorgetäuschten Eigenbedarfs oder bei zu Unrecht bezahlter Miete sind wir der kompetente Ansprechpartner.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne bei der Überprüfung und Gestaltung von Wohnraum- oder gewerblichen Mietverträgen sowie Pachtverträgen zur Seite. Durch eine günstige Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen lassen sich häufig Gerichtsverfahren vermeiden. Kommt es dennoch zum Rechtsstreit, werden wir Ihre Interessen vor Gericht mit Sorgfalt und Nachdruck konsequent vertreten.

Immobilien- und Grundstücksrecht

In allen Fragen, die mit Erwerb, Verkauf, Aufteilung und Bewirtschaftung einer Immobilie zu tun haben, sind Sie bei uns richtig.

Müssen Ansprüche bei nicht vertragsgerechter Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen aus einem notariellen Kaufvertrag gerichtlich oder außergerichtlich durchgesetzt werden, so vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung in diesem Rechtsgebiet. Treten Mängel bei der gekauften Immobilie auf, so beraten wir Sie als Käufer gerne über die Ihnen zur Verfügung stehenden rechtliche Möglichkeiten dem Verkäufer gegenüber oder wehren für Sie als Verkäufer unberechtigte Ansprüche des Käufers ab.

Gerade beim Immobilienkauf sollte immer die Regel gelten: Vorsorgen ist besser als Heilen! Die sorgfältige Gestaltung des notariellen Kaufvertrages durch unsere kompetente anwaltliche Beratung schützt vor unliebsamen Überraschungen.

Wohnungseigentumsrecht

In Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts können wir auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Sei es bei der Vorbereitung von Wohnungseigentümerversammlungen oder bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in allen Angelegenheiten betreffend Wohnungseigentümergemeinschaften.

Das Wohnungseigentumsrecht steht im Spannungsfeld zwischen den Interessen einzelner Wohnungseigentümer und dem Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die unterschiedlichen Auffassungen über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz und der Teilungserklärung sind häufig Anlass für Auseinandersetzungen, deren Schlichtung einem zur Neutralität verpflichteten Verwalter oft nicht gelingen kann.

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Hausverwalter.

Maklerrecht

Zum Bereich des Maklerrechts gehört insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen, das Prüfen und Durchsetzen von Provisionsansprüchen des Maklers, aber auch die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Provisionen des Maklerkunden.

Wir beraten und vertreten sowohl Makler aus auch Maklerkunden bei sämtlichen im Rahmen eines Maklervertrages auftretenden Problemen.

Was leistet unser Rechtsanwalt im Bereich Haus und Wohnung?

  • Miet- und Pachtrecht

    Kündigung | Mietzinsminderung | Mängelbeseitigung | Räumungsklage | Mieterhöhung | Kautionsabrechnung | Betriebskostenabrechnung

  • Immobilien- und Grundstücksrecht

    Immobilienkauf | Verkauf | Aufteilung | Bewirtschaftung einer Immobilie | Mängel bei gekauften Immobilien

  • Wohnungseigentumsrecht

    Wohnungseigentümerversammlung | Wohnungseigentümergemeinschaften | Hausverwalter

  • Maklerrecht

    Maklervertrag | Provisionsansprüche | Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Provisionen | Makler | Maklerkunden

Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen rund um Haus und Wohnung

Was muss ich tun, wenn es zu Streitigkeiten mit dem Architekten kommt?

Die frühzeitige Beauftragung eines mit dieser Materie vertrauten Rechtsanwaltes kann häufig durch die rasche Aufnahme außergerichtlicher Verhandlungen mit den beteiligten Parteien zu einer wirtschaftlich sinnvollen Einigung führen. Ist dies nicht erzielbar, so kann zumindest über die Einleitung eines gerichtlichen Beweisverfahrens durch die schnelle Einholung eines Gutachtens eines Bausachverständigen eine einvernehmliche Lösung vorangetrieben werden.

Was ist zu tun, wenn der Käufer den nicht vollumfänglich zahlt?

Verkäufer von Immobilien stehen nicht selten vor der Situation, dass der Käufer den Kaufpreis nicht oder nicht vollumfänglich zahlt. Hier muss sehr genau abgewogen werden, welche der ihm zur Verfügung stehenden Rechte wie z. B. Durchsetzung des Kaufpreisanspruches oder Rücktritt vom Vertrag der Verkäufer geltend macht.

Umgekehrt stellt ein Käufer einer Immobilie oftmals erst nach seinem Einzug fest, dass Baumängel vorhanden sind, die bei der Besichtigung der Immobilie noch nicht erkennbar waren. Da es hier in der Regel darauf ankommt, ob dem Verkäufer diese Umstände bei Abschluss des Kaufvertrages bereits bekannt waren, muss in diesen Fällen der Sachverhalt sehr genau ermittelt werden, bevor weitergehende Schritte wie z.B. Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises eingeleitet werden können.

Kann ein Makler Ersatz seiner Auslagen auch dann verlangen, wenn eine Vertragsvermittlung nicht zustande kommt

Grundsätzlich nein! Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn im Maklervertrag ein Auslagenersatz ausdrücklich vereinbart wurde.

Wann darf der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen?

Es ist allgemein bekannt, dass ein Vermieter berechtigt ist, einen Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn ein Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Zahlung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist.

Weniger bekannt ist, dass ein Recht zur fristlosen Kündigung auch dann entstehen kann, wenn der Mieter die vereinbarte Miete zwar vollständig bezahlt, jedoch nicht zum vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Termin. Wenn ein Mieter wiederholt unpünktlich zahlt, kann für den Vermieter die Möglichkeit bestehen, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.

Dies setzt allerdings voraus, dass der Vermieter die unpünktliche Mietzahlung nicht über einen längeren Zeitraum widerspruchslos akzeptiert, sondern den Mieter unter Androhung einer Kündigung auffordert, die Miete künftig fristgerecht zu zahlen.

So schnell und einfach beraten wir Sie:

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Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht und Immobilienrecht in Friedrichshafen

David Götz

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Expertise: Maklerrecht, Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht

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